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Immer mehr Fachkräfte legen Wert darauf, ihre Arbeit auch im Home Office ausüben zu können. Wer aktuell auf Jobsuche ist, scannt ein Stellenportal gezielt nach Stichworten wie „Heimarbeit“ oder „Remote-Arbeit“ ab. Doch Home Office-Jobs haben höchst unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Um Missverständnisse schon bei der Stellenausschreibung im Jobportal zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die Begriffe gut kennen – und präzise anwenden.

Die Grundlagen: Regelungen für „Remote-Arbeit“

Nichts hat die Arbeitswelt so sehr auf den Kopf gestellt wie die Corona-Pandemie. Jeder vierte Deutsche arbeitete im Februar 2021 laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Home Office – und damit in einer Arbeitsform, die erst durch die Krise an Bedeutung gewann. Zwar ist das Modell des mobilen Arbeitens hierzulande seit Jahren etabliert. Praktiziert wurde es bis zum Beginn der Pandemie allerdings eher zurückhaltend. Was aber genau bedeutet Home Office-Arbeit und wie unterscheidet sie sich vom richtigen Remote-Arbeiten?

Die Tätigkeit im Home Office stellt laut Arbeitsschutzgesetz eine Sonderform des mobilen Arbeitens dar. Remote-Arbeit sieht vor, dass Beschäftigte bei freier Zeiteinteilung von jedem beliebigen Ort aus tätig sein können. Der Arbeitgeber muss dazu keinen Arbeitsplatz einrichten, sollte aber Hilfsmittel wie Notebook und Smartphone zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wiederum tragen Sorge dafür, jederzeit erreichbar zu sein. Remote-Arbeit bezieht sich vorwiegend auf IT-gestützte Tätigkeiten, weniger auf Montage- oder Dienstreisen.

Konferenz am Küchentisch: arbeiten im Home Office

Mit dem Einsetzen der weltweiten Corona-Krise musste der Ansatz des mobilen Arbeitens seit Frühjahr 2020 erweitert werden. Dafür kam umgangssprachlich der Begriff Home Office auf, der seither synonym – und nicht immer korrekt – für fast alle Formen flexibler Arbeit verwendet wird. Das neue Home Office – Modell verfolgt das Ziel, Kontakte im Job zu reduzieren und den Geschäftsbetrieb trotzdem aufrechtzuerhalten. Die Beschäftigten arbeiten zwar von zu Hause aus, doch der Workflow wird weitgehend von der Zentrale vorgegeben – mit enger Anbindung an das Team, festen Terminen für Videokonferenzen und vielen Telefonaten. Arbeitnehmer haben bis heute keinen rechtlichen Anspruch auf Home Office – Regelungen.

Vielmehr gibt das Infektionsschutzgesetz vor, wann Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Teams ins Home Office zu schicken, um das aktuelle Pandemiegeschehen zu brechen. Einen Arbeitsplatz außer Haus müssen Unternehmen dazu nicht bereitstellen. Mittlerweile gibt es jedoch vielerorts Betriebsvereinbarungen oder individuelle Regelungen, in denen u. a. die Arbeitszeit im Home Office sowie die anteilige Übernahme von Strom- und Mietkosten festgeschrieben sind.

Hybridarbeit als Wunschmodell vieler Beschäftigter

Für viele Arbeitnehmer ist Hybridarbeit das Modell der Wahl: Am liebsten würden sie dauerhaft drei Tage die Woche im Home Office bleiben und für zwei Tage ins Büro kommen. Das geht aus dem Digital Work Index hervor, den das Meinungsforschungsinstitut Kantar im Oktober 2021 veröffentlicht hat. Hybrides Arbeiten stellt demnach beide Seiten zufrieden: Die Beschäftigten genießen mehr Flexibilität und können Familie und Beruf besser vereinbaren. Unproduktive Pendelzeiten im Auto oder im Zug entfallen. Zudem werden die Nachteile des Home Office-Arbeitens – wenig Kollegenkontakt und fehlende Trennung zwischen Beruflichem und Privatem – deutlich gemindert.

Die Arbeitgeber wiederum profitieren vom engeren Kontakt zu ihren Teams und führen temporär wieder in Präsenz. Dabei wünschen sich Führungskräfte der Studie zufolge durchschnittlich mindestens drei Präsenztage im Büro, idealerweise von Montag bis Mittwoch. Nur ein Fünftel der Befragten stimmt der Aussage zu, dass eine Anwesenheit im Unternehmen mittlerweile gänzlich unnötig sei. Viele Arbeitgeber treibt dabei die Sorge um, dass Mitarbeiter im Home Office weniger produktiv sein könnten, wenn sie dauerhaft von zuhause aus arbeiten.

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Der Klassiker: Telearbeit mit maximaler Sicherheit

Flexible Arbeitsmodelle haben sich hierzulande schon vor der Corona-Krise bewährt. Am bekanntesten ist die Telearbeit, eine Arbeitsform, die alle Vorzüge einer Festanstellung mit denkbar großer Freiheit kombiniert. Anders als beim mobilen Arbeiten übernimmt der Arbeitgeber hierbei sämtliche Kosten für die Einrichtung und Wartung eines Arbeitsplatzes im privaten Büro. Auch im heimischen Arbeitszimmer gilt das Arbeitsschutzgesetz und damit der gleiche Regelkatalog zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wie in der Firmenzentrale.

Sind fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit nur von zuhause tätig, spricht man von Teleheimarbeit. Alternierende Telearbeit bedeutet, dass der Mitarbeiter sowohl regelmäßig im Unternehmen als auch von zuhause oder von unterwegs aus in Festanstellung tätig ist. Nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügten im Jahr 2018 allerdings nur zwölf Prozent der Beschäftigten hierzulande über solch eine komfortable Telearbeitsvereinbarung. Für Arbeitgeber kann es sich jedoch durchaus lohnen, verstärkt in dieses Modell zu investieren: So lässt sich ein Netz von Mitarbeitern an strategisch wichtigen Orten wie der Bundeshauptstadt aufbauen, ohne kostenintensiv eine ganze Dependance dorthin verlegen zu müssen. Zudem profiliert sich ein Unternehmen über Angebote zur Telearbeit als attraktiver Arbeitgeber, der die besten Talente an sich binden will – unabhängig vom Wohnort.

Ganz ohne Büromief: Flexworking

Flexworking bezeichnet ein Hybridmodell, das den Home Office – Ansatz mit Präsenzzeiten in modernen, dezentral gelegenen Büroeinheiten vereint. Die Ausstattung der Büros ist darauf ausgerichtet, flexibles Arbeiten gezielt zu fördern: mit offenen Arbeitsbereichen, frei buchbaren Tagungs- und Besprechungsräumen und Desk-Sharing-Lösungen. Anders als beim Co-Working in gemeinschaftlich genutzten Büros sind die Mitarbeitenden dabei jedoch fest angestellt. Ihr Anspruch an den Arbeitsplatz hat sich gravierend verändert, seit sich das Home Office in der Pandemie flächendeckend bewährt hat.

Niemand möchte mehr nach der Stechuhr in schlecht ausgestatteten Büros arbeiten. Auch lange Anfahrtswege werden im Zeitalter der Digitalisierung und des Klimawandels immer öfter in Frage gestellt. Arbeitgeber sind daher gut beraten, ihre Immobilien entsprechend umzurüsten. Wo immer mehr Mitarbeiter flexibel eingesetzt werden, müssen auch keine großen Büroflächen vorgehalten werden. Schlankere Einheiten sind künftig wichtiger: so genannte Office Clubs, die eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen und für Meetings, Kundentermine und für Workshops genutzt werden können.

Daneben bewährt sich aktuell das neue Konzept der Pendler-Hubs – kleine Büroeinheiten am Rande der Metropolen, idealerweise in der Nähe von Park & Ride-Stationen gelegen. Hier finden Mitarbeitende flexibel nutzbare Arbeitsplätze vor und sparen sich den Weg in die Innenstadt. Mit solch attraktiven Arbeitsumgebungen fördern Arbeitgeber Kreativität und Loyalität ihrer Mitarbeiter, was auf Sicht zu besseren Leistungen führt.

Die Welt steht offen: Remote Arbeit

Das englische Wort „remote“ bedeutet Fernbedienung. Entsprechend groß ist der Radius, der dem Remote-Arbeitsmodell zugrunde liegt: Die häufig als Freiberufler tätigen Remote Worker arbeiten da, wo sie immer schon mal leben wollten, gerne auch im Ausland. Eine Unterkunft mit Internetanschluss genügt, und sie haben die volle Flexibilität. Wann sie arbeiten, ist oft nicht wichtig – Hauptsache, das Ergebnis stimmt und trifft pünktlich ein. Für Arbeitgeber kann es nützlich sein, einen Remote Worker in einer anderen Zeitzone zu platzieren – etwa, damit das Telefon rund um die Uhr besetzt ist und internationale Kunden einen Ansprechpartner haben. Die Remote Worker wiederum können wertvolle, internationale Arbeitserfahrungen sammeln. Allerdings sind Remote-Verträge zeitlich oft befristet und gemessen an den Lebenshaltungskosten im Ausland meist noch ausbaufähig, was die Dotierung angeht.

Aufträge per Mausklick: Crowd Working zum kleinen Preis

Diese neue Form der digitalen Arbeit reduziert die Verbindung zwischen Auftraggebern und Crowd Workern auf das Nötigste. Über ein Online-Portal vergeben Unternehmen ihre Aufträge an eine Gruppe von Freiberuflern in der Hoffnung, dass einer von ihnen gerade Zeit und Lust hat, das Projekt anzunehmen. Kontakt und Briefing erfolgen ausschließlich schriftlich über das Portal. Ob Auftraggeber und Dienstleister wirklich zueinander passen, sieht man erst hinterher. Dieses Risiko wird von Unternehmensseite jedoch bewusst einkalkuliert, denn die Kosten für die gebuchte Arbeit sind äußerst gering. Und mit etwas Glück gerät man ja doch an einen professionellen Dienstleister und hat ein Schnäppchen gemacht. Für Freiberufler lohnt sich Crowd Working vor allem zum Ausgleich von Auftragsflauten. Bestechend ist auch die Möglichkeit zur freien Zeiteinteilung. Die Einkünfte bleiben jedoch dauerhaft gering.

Häufig missverstanden: Heimarbeit

Die Begriffe Heimarbeit, Home Office und Telearbeit werden oft synonym gebraucht, doch handelt es sich um grundlegend verschiedene Arbeitsformen. Der größte Unterschied liegt darin, dass Heimarbeiter niemals fest angestellt sind. Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes bezeichnet Tätigkeiten, bei denen ein nicht angestellter Beschäftigter von zuhause aus Arbeiten für einen Betrieb erledigt. Seine Zeiteinteilung ist frei, auch ist er nicht in die jeweiligen Betriebsstrukturen eingebunden und verfügt nicht über einen Arbeitsplatz im Unternehmen. Die Bezahlung erfolgt in der Regel über Honorare oder Stücklohn. Arbeitgeber beschäftigen Heimarbeitende im Normalfall nur auftragsbezogen. Dadurch verringern sich für sie das Lager- und Absatzrisiko sowie die Personalkosten.

Als Arbeitgeber werden Sie künftig noch stärker daran gemessen, inwieweit Sie Ihren Mitarbeitern flexibles Arbeiten ermöglichen. Richten Sie Ihre Unternehmenskultur deshalb frühzeitig darauf aus und kommunizieren Sie klar, was Sie bieten können und im Gegenzug dafür erwarten. Um Missverständnisse schon bei der Stellenausschreibung zu vermeiden, verwenden Sie klare Begrifflichkeiten, mit denen Sie die jeweilige Arbeitsform transparent beschreiben. Auf jobsathome sind wir Ihnen gern dabei behilflich. Hier finden Sie auch unser übersichtliches Glossar.