Der Traum vom Arbeiten im Homeoffice hat sich in den letzten Jahren für viele erfüllt, und wer sich erst einmal an dieses neue Arbeitsmodell gewöhnt hat, möchte es nicht mehr missen. Doch mit einem neuen Arbeitsumfeld kommen auch einige andere wichtige Themen auf, die oft übersehen werden. Eines davon: Versicherungen! Um unangenehme Überraschungen im Notfall zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit diesem Thema auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick darauf, wie du im Homeoffice versichert bist.
Unfallversicherung:
Ein Unfall während einer versicherten Tätigkeit gilt als Arbeitsunfall und ist somit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Entscheidend für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ist immer der Zweck, zu dem die Tätigkeit im Moment des Unfalls ausgeübt wurde, was vom Bundessozialgericht als „Handlungstendenz“ bezeichnet wird.
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde der § 8 SGB VII-E angepasst, um den Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Homeoffice oder an anderen Orten (Remote) zu gewährleisten. Vor dieser Anpassung war beispielsweise der Gang zur Toilette oder in die Küche nicht versichert. Seitdem sind auch Unfälle auf dem Weg zwischen dem Homeoffice und der Kinderbetreuung versichert, unabhängig davon, ob es sich um eine Kita, eine private Betreuung oder Ähnliches handelt.
Ein konkretes Beispiel für einen solchen Vorfall im Homeoffice ist das Urteil mit dem Aktenzeichen B 2 U 4/21 R vom Dezember 2021: Ein Arbeitnehmer rutschte auf der Treppe vom Schlafzimmer in der vierten Etage ins Homeoffice in der dritten Etage aus und erlitt dabei einen Bruch eines Brustwirbelkörpers. Der Weg des Klägers aus den Privaträumen in das häusliche Arbeitszimmer zum Zweck der Arbeitsaufnahme wurde letztendlich als Betriebsweg betrachtet und fiel somit unter den Versicherungsschutz.
Zusammenfassend bist du also während der Arbeit von zu Hause oder einem anderen Ort genauso versichert wie am Unternehmensstandort. Wenn du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest kann eine private Unfallversicherung jedoch zusätzlichen Schutz bieten.
Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung schützt alle Einrichtungsgegenstände vor Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Sie deckt nicht nur Eigentum, sondern auch die Gegenstände im Besitz des Versicherungsnehmers ab. Daher sind auch alle vom Arbeitgeber für das Homeoffice bereitgestellten Gegenstände (Eigentum des Arbeitgebers) versichert. Abhängig vom Grad der Schuld kann jedoch der Arbeitnehmer unter Umständen zur Deckung des Schadens beitragen müssen. Hierbei gilt das Prinzip der abgestuften Arbeitnehmerhaftung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer vollständig. Das betrifft auch Schäden, die durch Familienmitglieder entstanden sind. Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Das häusliche Arbeitszimmer ist immer in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten, selbst wenn diese keine gewerbliche Nutzung abdeckt.
Wie du siehst, bist du auch im Homeoffice bei Unfällen optimal abgesichert. Für zusätzliche Sicherheit empfehlen wir dir, einen Versicherungsberater zu kontaktieren und dich über sinnvolle Zusatzversicherungen beraten zu lassen.
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