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Mit der Homeoffice-Pauschale erhalten Beschäftigte einen steuerlichen Ausgleich für die Mehrkosten, die durch die Arbeit von zu Hause aus anfallen. 

Seit diesem Jahr können für jeden Tag im Homeoffice sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Grenze von 600 Euro im Jahr darstellt. Außerdem können nun bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden, wodurch ganze 210 Homeoffice-Tage begünstigt werden.  

Diese Pauschale gilt künftig auch dann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. So dass eine Entlastung für Familien/Arbeitnehmer mit kleineren Wohnungen entsteht. Ein separates Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung mehr für den steuerlichen Abzug.

Eine Befristung der Pauschale entfällt ebenfalls. 

Neben der verbesserten Homeoffice-Pauschale gibt es weitere steuerliche Vorteile für Beschäftigte. Der bereits erhöhte Arbeitnehmerpauschbetrag wird um weitere 30 Euro angehoben, und Beschäftigte können ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen. 

Auch der Sparerpauschbetrag wird erhöht. Alleinstehende können nun 1.000 Euro pro Jahr geltend machen, während es für Ehe- und Lebenspartner 2.000 Euro sind. Alleinerziehende profitieren von einer Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags um 252 Euro auf 4.260 Euro.