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Homeoffice, Telearbeit, Remote Work: Seit Corona sind alle zu Hause. Warum eigentlich erst jetzt? Hat das Virus die Jobs befallen? Nein, tatsächlich sind Unternehmen und ganze Branchen befallen. Denn mit den Lockdowns kam ein Digitalisierungsschub. jobsathome.de ist das Portal für alle Jobs, die zu 100 Prozent remote sind. Immer und garantiert coronafrei!

Einfach mal alle Angestellten nach Hause schicken und von dort aus arbeiten lassen – das funktioniert natürlich nicht. Von Datenschutz über Arbeitsschutz bis hin zur Bereitstellung von Arbeitsgerät und Einrichtung gibt es einiges zu beachten. Vielleicht sind viele Unternehmen aus diesem Grund bisher oft vor dem Homeoffice zurückgeschreckt? Jobsathome wagt eine Spurensuche: Was hängt an der Arbeit von zu Hause eigentlich alles dran? Welche Rechte haben Arbeitnehmer/innen? Wie sieht es mit der Organisation zu Hause aus? Was ist dabei zu beachten?

Homeoffice oder Remote Work?

Der Versuch einer Abgrenzung. Was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Heimarbeit, Telearbeit, Homeoffice und Remote Work? Eine Abgrenzung ist schwierig: Alles, was nicht unbedingt die Anwesenheit im Betrieb erfordert, kann mit diesen vier Begriffen beschrieben werden. Warum ist nun Remote Work seit Corona angesagt? Und weshalb wird Homeoffice immer noch ein wenig mit dem Bild überforderter Eltern verbunden? Warum denkt man bei Telearbeit an unterbezahlte Studierende im Call Center? Und bei Heimarbeit an alleinerziehende Mütter in den 1950er Jahren? Die Unterscheidung allein über die Definition „Arbeit von zu Hause aus“ kann also gar nicht gelingen. Wie sieht das rechtlich aus?

Das Homeoffice aus rechtlicher Sicht

Die offizielle Definition besagt, dass Homeoffice unbedingt einen fest installierten Arbeitsplatz zu Hause verlangt. Für die Ausrüstung muss der Arbeitgeber aufkommen. Ausrüstung bedeutet in diesem Fall:

  • Computer, Smartphone, Drucker (falls benötigt)
  • Telefon (falls nicht mit dem Smartphone abgedeckt)
  • Mobiliar wie Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschränke

An diesem Arbeitsplatz muss der/die Mitarbeiter/in dann auch während der normalen Arbeitszeiten erreichbar sein. Fest vereinbarte Arbeitszeiten gelten auch für diesen Arbeitsplatz. Mitarbeiter/innen machen idealerweise über Kommunikationstools kenntlich, wann genau sie erreichbar sind. Das Arbeitsschutzrecht gilt hier in vollem Umfang. Für den/die Arbeitgeber/in bedeutet das: Es muss überprüft werden, ob der Arbeitsplatz den arbeitsschutzrechtlichen Standards genügt und ob datenschutzrechtliche Vorgaben zu 100% eingehalten werden. Diese Dinge können nur vor Ort überprüft werden. Die Arbeitgeber/innen brauchen also Zugang zu den privaten Arbeitsräumen. Und auch das sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Sicherheit_und_Privatsphäre

Remote Work – eine klare Kommunikation ist wichtig

Remote Work ist ein bisschen wie eine freiberufliche Arbeit. Die Gestaltung von Arbeitsplatz und -zeit ist viel flexibler und ist dem/der Arbeitnehmer/in überlassen. Der/die Arbeitgeber/in sprechen nur einen Arbeitsauftrag aus. Der gesetzliche Arbeitsschutz gilt allerdings auch hier – selbst wenn der/die Arbeitgeber/in die Einhaltung nicht kontrollieren kann. Vor allem in Sachen Datenschutz ist das etwas schwierig. Eine umfangreiche Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter/innen ist bezüglich aller Themen des Homeoffices dringend nötig. Die Vorschriften müssen vom Unternehmen klar kommuniziert werden.

Das Arbeitszeitgesetz muss ebenfalls eingehalten werden. Die Regelungen zu maximalen Arbeitszeiten, zu den Pausen- und Ruhezeiten sollten einem Mitarbeiter in Remote Work bekannt sein. Das Unternehmen ist in der Pflicht, Remote Mitarbeiter zu informieren. Rechtlich gesehen ist Telearbeit mit Remote Work oder mobilem Arbeiten gleichzusetzen: Den Schreibtisch stellt der/die Arbeitnehmer/in selbst, sofern überhaupt am Schreibtisch gearbeitet werden soll. Immerhin können ein Küchentisch, ein Sofa und eine Hängematte ebenfalls bequem sein. Das hat nichts mit mangelnden Möglichkeiten, Bequemlichkeit oder Faulheit zu tun! Experten und Expertinnen empfehlen dies sogar zur Steigerung der Produktivität. Der andere Blickwinkel beim Arbeiten ermöglicht immerhin neue Einblicke im Wortsinn.

Da niemand heutzutage zwingend am Desktop-PC sitzen muss, ist das schließlich möglich. Laptops und Tablet-PCs sind mobil.

Gesetzliche Unfallversicherung: Im Homeoffice voll abgesichert

Ob der Arbeitsplatz nun zu Hause ist oder im Büro: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt immer. Allerdings gilt sie nur am Arbeitsplatz. Und das bedeutet: Wer sich vom Schreibtisch zum Kühlschrank bewegt, um etwas zum Essen oder zum Trinken zu holen, ist auf diesem Weg nicht abgesichert. Also sollte man besser nicht stürzen. Wer sich dagegen in der Firma vom Schreibtisch weg zum Getränkeautomaten auf dem Flur bewegt und dabei verletzt, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt (Zusammenfassung auch zu finden bei Total Rewards unter https://www.totalrewards.de/zeit/arbeitszeit/homeoffice-und-remote-work-das-sollten-unternehmer-wissen-67511/).

Jobsathome vermittelt „echte“ Telearbeit!

Die Abgrenzung liegt also nicht in der Art der Arbeit, die getan wird – sondern in der Weise, wie sie getan wird. Die meisten Unternehmen setzen Homeoffice immer noch als optionale 4-Tage-Woche um. Wer dagegen nach einer Möglichkeit sucht, den Schreibtisch in der Firma gegen einen beliebigen Arbeitsort einzutauschen, sucht nach der rechtlichen Auffassung nach Remote Work. Und das macht jobsathome.de so besonders: Alle hier gelisteten Jobangebote sind reinrassige Remote-Work-Angebote! Es geht also nicht darum, einige Tage pro Woche von zu Hause arbeiten zu können und die übrige Zeit im Büro zu verbringen. Das ist auf Verhandlungsbasis in den meisten Unternehmen mittlerweile schon möglich.

Remote Work ist bei gut ausgebildeten jungen Leuten schon länger im Trend. Die Millenials wollen selbstbestimmt arbeiten, mal hier und mal dort ihr Laptop auspacken und vor allem auch zeitlich etwas flexibler sein. Schon 2020 gaben 54 Prozent der Büroangestellten an, sie würden gerne den Job wechseln, wenn der neue Arbeitgeber oder die neue Arbeitgeberin mehr Remote Work zulassen würde – so zumindest stellt Total Rewards fest (vgl. https://www.totalrewards.de/).