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Voraussetzung ist hier unter anderem, dass die Beschäftigten an zwei festgelegten Tagen pro Woche bereit sind, mobil zu arbeiten. Ist der nächsthöhere Vorgesetzte einverstanden, können es auch mehr als zwei Tage pro Woche sein. Ausgezahlt wird die Aufwandspauschale alle 5 Jahre. Mobiles Arbeiten hat also auch bei Banken Einzug gehalten und das auf breiter Ebene und nicht nur bei der Deutschen Bank.

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