Homeoffice ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch welche steuerlichen Vorteile kannst du dabei geltend machen? Die steuerlichen Regelungen für das Homeoffice wurden 2023 deutlich angepasst und bieten nun mehr Möglichkeiten, Kosten abzusetzen. In diesem Beitrag erklären wir dir die wichtigsten Änderungen und was du beim Thema Steuern beachten solltest.
Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Homeoffice-Pauschale. Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Pauschale von bisher 5 € auf 6 € pro Tag. Auch die maximale Anzahl der Tage, die geltend gemacht werden können, wurde von 120 auf 210 Tage pro Jahr angehoben. Das bedeutet, dass du nun bis zu 1.260 € an Werbungskosten für das Arbeiten von zu Hause aus geltend machen kannst und so deine Steuern reduzieren kannst.
Werbungskosten müssen Pauschbetrag übersteigen
Um tatsächlich einen steuerlichen Vorteil aus der Homeoffice-Pauschale zu ziehen, müssen deine gesamten Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag von 1.230 € (für 2023) übersteigen. Du kannst diesen Pauschbetrag geltend machen, selbst wenn keine weiteren Werbungskosten anfallen. Es lohnt sich also, alle möglichen Kosten sorgfältig zu dokumentieren.
Absetzbare Arbeitsmittel
Verschiedene Arbeitsmittel wie Schreibtische, Bürostühle, Aktenschränke und ähnliche Möbel können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Ebenso können die Kosten für die berufliche Nutzung von Mobilfunk und Internet steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel werden pauschal 20 % dieser Kosten anerkannt, mit einem maximalen Betrag von 20 € pro Monat.
Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Wenn dein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist, kannst du auch die damit verbundenen Kosten absetzen. Dazu zählen:
- Miete und Kreditzinsen
- Nebenkosten und Grundsteuer
- Reinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger
- Hausratversicherung und Beiträge zum Mieterverein
Du berechnest diese Kosten anteilig basierend auf der Größe deines Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche.
Sonderregelungen für Mischtage
Für sogenannte „Mischtage“, an denen kein eigener Arbeitsplatz in der Arbeitsstelle vorhanden ist und die überwiegende berufliche Tätigkeit zu Hause ausgeübt wird, gibt es ebenfalls spezielle Regelungen. In diesen Fällen kannst du sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale geltend machen. Bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern beträgt die Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer, darüber hinaus 38 Cent pro Kilometer. Hier empfiehlt es sich, die Arbeitszeiten und Tage genau zu dokumentieren, falls ein Nachweis eingefordert wird.
Wichtig: Wahl zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Wenn du bereits dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machst, ist es nicht möglich, zusätzlich die Homeoffice-Pauschale anzusetzen. Du musst dich entscheiden, ob du die Kosten für dein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale geltend machen möchtest. Falls du kein eigenes Arbeitszimmer hast, steht dir ausschließlich die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung.
Fazit
Die neuen steuerlichen Regelungen für das Homeoffice bieten tolle Chancen, um Steuern zu senken. Es ist klug, sich die neuen Pauschalen und Abzugsmöglichkeiten genau anzuschauen und alle relevanten Ausgaben gut zu dokumentieren.
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