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Für den Herbst und Winter 2022/23 gilt seit dem 1. Oktober eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Grund für diese Neufassung sind die Befürchtungen der Bundesregierung, dass die Infektionszahlen zeitnah steigen werden. Die kühleren Temperaturen würden dazu führen, dass sich mehr Personen im Innenbereich aufhalten und das Risiko einer Ansteckung somit erhöht wird.  

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollen vor einer Infektion am Arbeitsplatz geschützt werden und Betriebe vor Arbeits- und Produktionsausfällen. Zudem seien Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft unbedingt zu vermeiden. Gültig ist diese neue Verordnung bis zum 7. April 2023.  

Arbeitgeber sind auf Grundlage dieser Arbeitsschutzverordnung dazu verpflichtet, entsprechende Hygienekonzepte zu erstellen und alle Maßnahmen wie vorgegeben umzusetzen – während der Arbeits- und Pausenzeiten! Insofern keine betriebsbedingten Gründe vorliegen, muss Beschäftigten die Arbeit aus dem Homeoffice angeboten werden. Arbeitgeber müssen außerdem prüfen, von wie vielen Personen Räume genutzt werden und ob eine Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung möglich ist. Zu beachten gilt hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Überall, wo entsprechende Maßnahmen zum Schutz nicht umsetzbar sind, gilt eine Maskenpflicht. Masken müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Mitarbeitern, die vor Ort arbeiten, müssen Tests zur Verfügung gestellt werden, um bestehende Infektionen jederzeit nachweisen und ausschließen zu können.

Die Umsetzung der AHA-Formel wird an jedem Arbeitsplatz erwartet und ist vom Betrieb ebenfalls zu prüfen. Diese Regel beinhaltet Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften. Mitarbeiter, die sich impfen lassen möchten, ist dies auch während den Arbeitszeiten zu gestatten. Impfaktionen des Betriebsarztes/der Betriebsärztin sowie von überbetrieblichen betriebsärztlichen Diensten sind zu unterstützen. Betriebe sind dazu verpflichtet, sich umfassend über alle Vorgaben zu informieren und auch weitere gesetzliche Regeln des Bundes und der Bundesländer umzusetzen.  

Fazit: Wer von zu Hause aus arbeitet, ist in den kommenden Monaten gut beraten und einem wesentlich geringeren Risiko ausgesetzt. Dennoch gilt auch hier Vorsicht vor Nachsicht!