Eine Erwerbstätigkeit, die im Auftrag und meist in der eigenen Wohnung erledigt wird. Heimarbeiter zählen im Sinne des Arbeitsrechtes nicht zu Arbeitnehmern, sondern werden als arbeitnehmerähnliche Personen bezeichnet. Ihre Zeiteinteilung ist frei, und sie sind nicht in die jeweiligen Betriebsstrukturen eingebunden. Bezahlt wird über Honorare oder Stücklohn. Arbeitgeber beschäftigen Heimarbeitende nur auftragsbezogen. Dadurch verringern sie das Lager- und Absatzrisiko sowie die Personalkosten.