Glossar rund ums Homeoffice2022-03-04T10:43:11+01:00
Co-Working2021-12-13T15:10:35+01:00

Freiberufler, die untereinander wirtschaftlich autark sind, mieten sich ein Büro oder einen flexiblen Arbeitsplatz in einer Geschäftsimmobilie an. Durch das gemeinsame Nutzen von technischen Geräten, digitaler Infrastruktur und Räumen werden die Kosten für den Einzelnen reduziert.

Crowd Working2021-12-13T15:11:45+01:00

Digitales Arbeiten, bei dem kein persönlicher Kontakt zwischen Auftraggebern und Crowd Workern besteht. Über eine Online-Plattform werden Aufträge eingestellt, die qualifizierte Freiberufler nach eigenem Ermessen per Mausklick annehmen. Da die Bezahlung deutlich unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt, gehen Unternehmer bei dieser Art der Auftragsvergabe kein finanzielles Risiko ein. Freiberufler können Crowd Working dazu nutzen, Auftragsflauten auszugleichen. Die Einkünfte bleiben jedoch dauerhaft gering.

Flexworking2021-12-13T15:12:24+01:00

Hierbei wird das Homeoffice-Modell mit Präsenzzeiten in modernen, dezentral gelegenen Büroeinheiten kombiniert. Flexibles Arbeiten ist ausdrücklich erwünscht und wird durch die Büroausstattung gefördert. Kennzeichnend sind offene Arbeitsbereiche und Desk-Sharing-Modelle. Das Büro wandelt sich zunehmend zum Treffpunkt für Mitarbeiter und Kunden, während die eigentliche Arbeit an frei wählbaren anderen Orten erledigt wird.

Heimarbeit2021-12-13T15:13:01+01:00

Eine Erwerbstätigkeit, die im Auftrag und meist in der eigenen Wohnung erledigt wird. Heimarbeiter zählen im Sinne des Arbeitsrechtes nicht zu Arbeitnehmern, sondern werden als arbeitnehmerähnliche Personen bezeichnet. Ihre Zeiteinteilung ist frei, und sie sind nicht in die jeweiligen Betriebsstrukturen eingebunden. Bezahlt wird über Honorare oder Stücklohn. Arbeitgeber beschäftigen Heimarbeitende nur auftragsbezogen. Dadurch verringern sie das Lager- und Absatzrisiko sowie die Personalkosten.

Homeoffice2021-12-13T15:14:10+01:00

Das Arbeiten im Homeoffice stellt eine Sonderform der mobilen Arbeit dar. Das Modell ist seit Frühjahr 2020 aus der Corona-Pandemie entstanden und seither in Deutschland weit verbreitet. Ziel ist es, Kontakte zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Fest angestellte Mitarbeiter arbeiten temporär von zuhause, ohne dass der Arbeitgeber dazu außerhalb der Unternehmenszentrale einen Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung einrichten muss. Es besteht kein Anspruch auf Homeoffice-Arbeit, stattdessen werden Betriebsvereinbarungen oder individuelle Regelungen getroffen. Bei dramatischem Pandemieverlauf können Arbeitgeber durch das Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Innerhalb eines Privathauses stehen Unfälle auf dem erstmaligen Weg zum Homeoffice-Arbeitsplatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel im Dezember 2021 entschieden. Mitarbeiter im Homeoffice sind damit nicht schlechter gestellt als Arbeitnehmer, die auf dem Weg zum Arbeitsplatz außerhalb ihres Hauses einen Unfall haben.

Hybridarbeit2021-12-13T15:14:55+01:00

Dieses Arbeitsmodell ist ein Mix aus Homeoffice-Tagen und Präsenzzeiten im Büro. Einen vom Arbeitgeber eingerichteten Schreibtisch gibt es dabei nur in der Unternehmenszentrale. Wie viele Tage von zuhause und wie oft in Präsenz gearbeitet werden kann, muss individuell mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Hybridarbeit.

Mobile Arbeit2021-12-13T15:15:33+01:00

Beschäftigte arbeiten bei freier Zeiteinteilung von jedem beliebigen Ort aus. Arbeitgeber müssen hierzu keinen Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung außerhalb ihres Unternehmens einrichten, stellen aber Hilfsmittel wie Notebooks und Handys zur Verfügung. Das Arbeitsmodell eignet sich vorwiegend für IT-gestützte Berufe. Für Beschäftigte gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten: Alle Regelungen müssen mit dem Arbeitgeber individuell ausgehandelt und im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder über Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.

Pendler-Hubs2021-12-13T15:17:58+01:00

Nach dem Flexworking-Prinzip eingerichtete Büros, die am Rande von Metropolen angesiedelt sind. Durch die Nähe zu Park & Ride-Stationen sind sie gut erreichbar und verkürzen den Mitarbeitern den Weg zum Arbeitsplatz. Der Vorteil für die Arbeitgeber liegt in den meist geringeren Betriebskosten, für Mitarbeiter in der Verbesserung ihrer Work-Life-Balance.

Remote Work2021-12-13T15:18:36+01:00

Freiberufler arbeiten für feste Auftraggeber, ohne dass ihre physische Anwesenheit nötig wäre. Sie können an jedem Ort der Welt tätig sein und benötigen dazu nur einen Internetanschluss. Für Arbeitgeber kann es sich lohnen, Remote Worker in unterschiedlichen Zeitzonen zu beschäftigen, um durchgehende Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Telearbeit2021-12-13T15:19:10+01:00

Eine Erwerbstätigkeit, die außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte erbracht wird. Dazu richtet der Arbeitgeber in der Privatwohnung des in der Regel fest angestellten Arbeitnehmers einen Telearbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung ein. Arbeitszeit und Dauer der Einrichtung sind vertraglich festgelegt.

Telearbeit (alternierend)2021-12-13T15:20:42+01:00

Die Telearbeiter können wahlweise von ihrem festen Arbeitsplatz zuhause oder von einem festen Schreibtisch im Unternehmen aus arbeiten.

Teleheimarbeit2021-12-13T15:19:48+01:00

Der Einsatz des Telearbeiters beschränkt sich auf den Arbeitsplatz in seinem Privathaus. Präsenzzeiten in der Unternehmenszentrale sind nicht vorgesehen.

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