Eine Erwerbstätigkeit, die außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte erbracht wird. Dazu richtet der Arbeitgeber in der Privatwohnung des in der Regel fest angestellten Arbeitnehmers einen Telearbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung ein. Arbeitszeit und Dauer der Einrichtung sind vertraglich festgelegt.