Beschäftigte arbeiten bei freier Zeiteinteilung von jedem beliebigen Ort aus. Arbeitgeber müssen hierzu keinen Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung außerhalb ihres Unternehmens einrichten, stellen aber Hilfsmittel wie Notebooks und Handys zur Verfügung. Das Arbeitsmodell eignet sich vorwiegend für IT-gestützte Berufe. Für Beschäftigte gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten: Alle Regelungen müssen mit dem Arbeitgeber individuell ausgehandelt und im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder über Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.
Hinterlasse einen Kommentar